Die Migrationsberatung für neue Zugewanderte berät grundsätzlich Menschen mit Migrationsgeschichte über 28 Jahre und deren Familien mit dauerhaft angelegtem Aufenthalt im Bundesgebiet bis zu drei Jahre nach Einreise oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels.
Im Rahmen der Nachholenden Integration können ebenso Menschen mit Migrationsgeschichte beraten werden, solange sie noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben.